TAM-Basiskurse 2026 (Abgabe von Tierarzneimitteln im Zoofachgeschäft)

TAMV Art. 9, Abs. 1: „Wer in einem Zoofachgeschäft lebende Tiere halten und verkaufen darf, darf gestützt auf eine kantonale Bewilligung nach Artikel 30 HMG Arzneimittel für Zierfische, Sing- und Ziervögel, Brieftauben, Reptilien, Amphibien und Kleinsäuger abgeben, wenn sie oder er eine vom BLV genehmigte Ausbildung absolviert hat.“

 

Dozenten:

Dr. med. vet. Stefania Vannetti, fishdoc GmbH

Dr. med. vet. Michel Bula, fishdoc GmbH

 

Vorkenntnisse für den Besuch des Kurses zum Erhalt einer DHB Tierarzneimittel (TAM):

 

Eine Ausbildung nach Art. 103 Bst. b TSchV:

 

·         Tierpflegerin oder Tierpfleger gemäss Art. 195 TSchV

 

·  Detailhandelsfachfrau oder -fachmann EFZ, Fachrichtung Zoofachhandel, ergänzt durch FBA Zoofachhandel (Art. 197 TSchV)

 

·       Andere Ausbildungen nur dann, wenn der zuständige Kanton diese für den Handel und die Werbung mit Tieren im Einzelfall anerkennt (Art. 106 Abs. 4 Bst. b TSchV).

 

 

Kurskosten:

CHF 350.-

Im Voraus zu bezahlen! Sie erhalten nach der Anmeldung eine Rechnung per E-Mail zugestellt.

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Informationsblatt TAM-Kurs
Ausschreibung TAM-Basiskurs 2026 2026-01
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WICHTIG: nur die drei mit * markierten Ausbildungen/Abschlüsse berechtigen zum Erhalt einer DHB Tierarzneimittel (TAM)!