Wer Stören halten möchte, muss eine Bewilligung besitzen. Der Kurs wird zusammen mit dem Dachverband der Aquarien- und Terrarienvereine bei Koi-Breeder organisiert.
Sachkundenachweis für Wildtierhalter (Störe) nach Art. 85 Abs. 3 TSchV.
Nächstes Kursdatum
Störkurs, Sachkundenachweis nach Art. 85
TAM-Basiskurse 2026 (Abgabe von Tierarzneimitteln im Zoofachgeschäft)
TAMV Art. 9, Abs. 1: „Wer in einem Zoofachgeschäft lebende Tiere halten und verkaufen darf, darf gestützt auf eine kantonale Bewilligung nach Artikel 30 HMG Arzneimittel für Zierfische, Sing- und Ziervögel, Brieftauben, Reptilien, Amphibien und Kleinsäuger abgeben, wenn sie oder er eine vom BLV genehmigte Ausbildung absolviert hat.“
Wir halten verschiedene Kurse und Vorträge (National und International)
